Entlastungsbeitrag der Pflegekasse nutzen
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, erstattet die Pflegekasse monatlich bis zu 131 € für unsere Alltagshilfe. Das ist der Entlastungsbeitrag nach § 45b SGB XI.
Das heißt: Unsere Leistungen werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. So entfallen private Zahlungen oder Sie erhalten die Kosten erstattet.
Gerne informieren wir Sie auch persönlich über die Möglichkeiten der Kostenübernahme und beantworten Ihre Fragen rund um die Erstattung durch die Pflegekasse.
